Die Akkreditierung von Studiengängen ist ein seltsames, umstrittenes, kritikwürdiges und nicht zuletzt bestehendes System. Als einer der Mitspieler durfte ich heute einen der schönsten Briefwechsel erleben, den ich jemals in meinen vielen Jahren als Gutachter in Akkreditierungsverfahren erlebt habe. Namen und Verweise wurden mit Rücksicht auf die Beteiligten entfernt.


Mail #1:

Liebe Gutachter,

ich möchte Ihnen kurz das Ergebnis der Akkreditierung des Studiengangs
XXX an der XXX mitteilen. Nachdem die Sitzung der
Akkreditierungskommission der XXX bereits am XXX stattgefunden hat,
wurden jetzt die Akkreditierungsbescheide an die Hochschulen versandt.

Die Akkreditierung wurde entsprechend Ihrer Empfehlung im
Bewertungsbericht ausgesprochen, allerdings mit einer zusätzlichen Auflage:
“Das Prüfungssystem ist an die neuen Vorgaben des Akkreditierungsrats
(Kriterium 2.5) anzupassen. Die Module sind in der Regel mit einer das
gesamte Modul umfassenden endnotenrelevanten Prüfung abzuschließen.”
Damit ist die Kommission dem Minderheitsvotum von Herrn Olbrecht gefolgt.

Nachdem wir das Verfahren so erfolgreich abschließen konnten, bedanke
ich mich noch einmal für die gute Zusammenarbeit und hoffe, dass Sie
beim nächsten Akkreditierungsverfahren “XXX”
wieder mit dabei sind.

Viele Grüße
Agenturbetreuer

Beantwortet durch Mail #2:

Sehr geehrter Herr Agenturbetreuer,

vielen Dank für die Information. Eine einzige Prüfung für ein Modul dient leider nicht dazu, differenzierte Leistungsnachweise zu erbringen, was diesen seht guten Studiengang abwertet. Es ist schade, dass hier die Meinung eines Studenten höher bewertet wird als die Urteile ausgewiesener Fachleute.

Mit freundlichen Grüßen,

Hochschullehrer

Ich konnte an dieser Stelle nicht ganz ruhig bleiben, daher Mail #3:

Sehr geehrter Hochschullehrer,
geehrter Herr Agenturbetreuer,
liebe Gutachterkollegen,

ich mag Ihnen nicht widersprechen, dass mit einer einzigen Klausur am Ende eines Moduls keine differenzierte Prüfung der Zielerreichung in den Modulen möglich ist.

Allerdings ist es nicht unsere Aufgabe zu klären wie die Hochschule diese Ziele prüfen möchte – ich persönlich meine, dass es auch mit dem drei- bis vierfachen Klausurpensum nicht möglich sein wird und andere Prüfungsformen notwendig sind. Als Gutachter in Akkreditierungsverfahren nach den Richtlinien des Akkreditierungsrates, der KMK und den ratifizierten europäischen Abkommen des Bologna-Prozesses ist es unsere Aufgabe die von anderer Stelle vorgegebenen Rahmenrichtlinien und Mindeststandards für Studiengänge in Deutschland zu prüfen und entsprechende Abweichungen hervorzuheben, seien diese positiv oder negativ.

Ich freue mich durch die Akkreditierungskommission der XXX darin bestätigt worden zu sein, dass Akkreditierung NICHT der Bestätigung der meist sehr differenzierten Meinungen, was eine gute Lehre darstellt, dient. Diese Rolle wird von Hochschullehrern und Praxisvertretern in ihrer (oft) eingeschränkten Sichtweise meiner Meinung nach viel zu oft missverstanden.
Eine Akkreditierung ist nicht die Auszeichnung einzelner Gutachter als federführende Experten einer guten Lehre – im Gegenteil soll sie jedem im Studiengang involvierten Hochschullehrer helfen seine eigene Vorstellung guter Lehre im gesetzlichen Rahmen umzusetzen.

In diesem Sinne wurde durch die Kommission nichts anderes bestätigt als meine seit Jahren bestehende Meinung, dass es notwendig ist, auch Hochschullehrer und Berufsvertreter vor Ablauf eines solchen Verfahrens die Rolle als Gutachter und insbesondere die Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates en detail zu erklären.

Die Tatsache, dass die Vermittlung dieser Kenntnisse seit Jahren die Basis der Gutachterausbildung auf studentischer Seite darstellt, sollte hier zu denken geben.

Mit freundlichen Grüßen,

-Jan Olbrecht

P.S.: Herr Hochschullehrer, ich danke Ihnen dafür, nach langer Zeit wieder in meiner Überzeugung bestärkt worden zu sein, dass nicht die Teilnahme von “Fachleuten”, sondern die der Generalisten mit Fachkenntnis der relevanten Materie (Akkreditierung) wichtig ist. Wenn Status nicht anders verteidigt werden kann als durch die Abwertung von vermeintlich unwissenderen – aber formal gleichgestellten – Personen, disqualifizieren Sie Ihre Meinung und Expertise selbst.

2 Responses to “Anekdoten aus der Akkreditierung”
  1. to be continued …

    bitte posten !!! (-:

  2. Ich sehe nicht, dass per se Hochschullehrer “ausgewiesene Fachleute” auf dem Gebiet Lehre sind. Meiner (bescheidenen) Erfahrung nach gehört Lehrfähigkeit wenig bis nicht zu den üblichen Berufungskriterien. Titel schaffen keine Kompetenz.

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