Auch wenn die heutige öffentliche Debatte geprägt ist von Bildungsstreik, sog. “Experten” und sonstigen Weltverbesserern, sollte man im Hinterkopf behalten, dass die Anerkennung von Studienleistungen, die für die Mobilität der Studierenden notwendig ist auch in Diplomstudiengängen nicht wirklich besser war:
Vor Einführung der Bachelor-/Master-Studiengänge gab es die Rahmenprüfungsordnungen der Kultusministerkonferenz KMK, die für einige Fächer relativ kleinteilig regelten, welche Inhalte im Studium integriert sein mussten. Ebenfalls wurde dort geregelt, dass Universitäten bzw. Fachhochschulen Vordiplome anderer Hochschulen bei einem Studienortswechsel vorbehaltslos anerkennen mussten – allerdings jeweils nur von der gleichen Hochschulart. Ein Wechsel von FH zu Uni oder umgekehrt war meist nicht möglich. Fand ein Wechsel nicht direkt nach dem Vordiplom statt wurde die Anerkennung von Studienleistungen zum Glücksspiel für den betroffenen Studierenden – hier existierten keine Regelungen, die die Anerkennung von Prüfungsleistungen geregelt hätten, weswegen eine generelle Willkürs-Herrschaft der Professoren vorherrschte. Gleiches galt für Studienleistungen die im Ausland erbracht wurden – die problemlose Anerkennung dieser war eigentlich nur für vom Fachbereich organisierte und abgestimmte Austauschprogramme oder Doppeldiplome gegeben – und dort auch nur eingeschränkt auf einen meist sehr kleinen Fächerkatalog. Wer über diese vorgegebene “Verschulung” hinaus im Ausland ein Fach belegte konnte nur hoffen, dass dieses an der Heimathochschule anerkannt werden würde.
Dies alles änderte sich im Rahmen des Bologna-Prozesses: Die Rahmenprüfungsordnungen wurden in Deutschland abgeschafft, ein Wechsel zwischen Hochschulen und die verpflichtende Anerkennung des Abschlusses wurde vom Vordiplom (das ja eig. kein Abschluss war) auf den Bachelor umgestellt. Auch wenn dies sich bei den meisten Professoren noch nicht herumgesprochen hat: Das einzige K.O.-Kriterium zur Zulassung in einen Masterstudiengang stellt ein Bachelor-Abschluss dar, weitere Kriterien dürfen nur angenommen werden falls ein Numerus Clausus oder anderes Auswahlverfahren aufgrund eines Mangels an Studienplätzen existiert. Ein Großteil der Studiengänge zumindest an der TU Kaiserslautern verstoßen in ihren Zulassungsordnungen gegen diesen verfassungsrechtlich gesicherten Rechtsrahmen.
Doch auch die Anerkennung einzelner Studienleistungen von anderen Hochschulen im In- und Ausland wurde neu geregelt: War früher die Entscheidung zur Anerkennung ex-post nach Absolvierung im Willkürbereich des anerkennenden Professors, so muss heute in einem Learning-Agreement ex-ante verbindlich die Anerkennung einer bestimmten Studienleistung zugesichert werden. Dieser Umstand fördert die Rechtssicherheit der Studierenden enorm, können sie jetzt ja schon vorab sicher sein, dass ihre Arbeit im Ausland auch dem Studium als integrativer Teil zuträglich ist und nicht mehr wie früher eventuell als freiwillige Zusatzleistung nur im Lebenslauf erwähnt werden konnte. Ebenfalls kaum bekannt ist in diesem Zusammenhang die sog. Lissabon-Konvention. Dieses Zusatzabkommen zum Bologna-Prozess wurde 2007 in Deutschland ratifiziert und regelt unter anderem wie die Anerkennung von Studienleistungen die an anderen Hochschulen erbracht wurde funktioniert. Kurz zusammengefasst lässt sich dies wie folgt erklären: Der Student muss anhand der ihm verfügbaren Unterlagen wie bspw. der Modulbeschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen belegen, dass ein Modul gleichwertig zu einem Modul seiner Heimathochschule ist. Die Heimathochschule muss im Gegenzug diese Studienleistung anerkennen oder begründet belegen, warum sie es nicht anerkennen mag – diese Umkehr der Beweislast stellt eine extreme Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen dar, ist es doch vollkommen inpraktikabel für Hochschullehrer jedes Mal ein Gutachten über die Unzulänglichkeit der Lehre ihrer Kollegen an anderen Hochschulen zu verfassen.
Wie lässt sich mit diesem Hintergrund also die Anerkennung von Studienleistungen im praktischen Hochschulalltag umsetzen?
Die Antwort ist denkbar einfach: Zum einen müssen sich Studierende ihres Rechts bewusst sein, denn neben Prüfungsordnung, Studienordnung und Landeshochschulgesetzt gelten auch die “Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” sowie die “Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen” der KMK und ratifizierte Verträge des internationalen Rechts wie eben die genannte Lissabon-Konvention.
Zum anderen müssen Hochschullehrer das Vertrauen zurückgewinnen, dass ihre Kollegen im In- und Ausland ebenfalls nach bestem Wissen und Gewissen die Lehre betreiben. Ein “positives Vorurteil gegenüber anderen” muss wieder Einzug im Hochschulleben finden, welches im vergangenen Jahrzehnt im Rahmen der kleinkarierten und oft persönlich motivierten Grabenkämpfe der Akkreditierung verloren ging.
An dieser Stelle war der Bologna-Prozess in Deutschland einfach zu erfolgreich: Transparenz kam in das Hochschulsystem wo sie vorher nicht existierte. Die Möglichkeit Unterschiede zwischen Studiengängen und Hochschulen schnell und einfach anhand kleiner Unterschiede wie Workload und Modulbeschreibungen darzulegen, zerstörte die Utopie des Deutschen Hochschulwesens, in dem alle Universitäten gleichwertig angesehen wurden.
Auch wenn wir früher alle wussten, dass dies nicht der Fall war, haben wir uns verhalten, als wäre dies Fakt. Was hält uns also davon ab, dies heute wieder zu tun?
-Jan Olbrecht
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Und worauf möchtest du nun hinaus?
Das ist jetzt dein Vorschlag, um Mobilität zu vereinfachen? Einfach zu ignorieren, dass Unterschiede in der Lehre existieren? Dass wir in verschiedenen Hochschulformen verschiedene Lernformen haben? Dass andere Länder weniger qualifizierende Studiengänge haben als wir? Komm schon, das kann keine Lösung sein.
Ich sehe ein paar große Probleme bei der Anerkennung von Studienleistung.
a) Die anerkennende Hochschule möchte sicherstellen, dass Studenten, die fremde Leistungen einbringen, weiterhin den eigenen Mindeststandards genügen. Die eingebrachten Leistungen sollten also tatsächlich ungefähr äquivalent zu den ersetzten sein. Warum das? Nunja, der eigene Ruf leidet, wenn Studenten den angesehenen Abschluss der Eliteuni X bekommen, indem sie große Anteile des Studiums an Mittelmaßuni Y absolvieren und die Leistungen in ECTS ungeprüft anerkannt bekommen. Das eigene Profil wird also gestört.
b) Wechseln Studenten recht früh und möchten sich Grundvorlesungen anerkennen lassen, muss darauf geachtet werden, dass diese Grundlagen zu denen der anerkennenden Hochschule passen — zum Wohl des Studenten! Denn die Professoren der Zieluni wissen, was ihre eigenen Studenten für Grundlagen haben, und bauen auf diesen auf. Studenten, die sie zwar auf dem Papier, aber niemals erworben haben, geraten in Probleme. Nun könnte man sicherlich selbstverantwortliches Nacharbeiten fordern, was ich unterstützen würden; wären da nicht üblicherweise recht restriktive Semestergrenzen, die einen wegen vieler anerkannten Leistungen hochsemestrig eingestuften in Bredouillie bringen, muss er nacharbeiten.
Wir hatten bei uns am Fachbereich Informatik so einen Fall; da wechselte einer von der FH, bekam sehr viele Dinge anerkannt und rannte Fristen ein, weil er mit den noch zu erledigenden Vorlesungen nicht zurecht kam.
c) Fachhochschulen und Universitäten sind verschieden, auch wenn die Politik das nicht einsehen will. Einem Fachhochschulbachelor ist doch nicht geholfen, wenn einfach so in die Unimaster darf und dort an der Theorie, wo ihm die Grundlagen fehlen, scheitert.
d) Das Vergleichen von Studienleistungen ist sehr schwer. Vorlesungstitel und sogar Modulhandbucheinträge sind im Wesentlichen dazu gestaltet, die Akkrediteure zufrieden zu stellen. Den tatsächlichen Inhalt der Vorlesungen prüft niemand mehr.
Im Übrigen frage ich mich, wozu ein Student Mobilität während eines Studiums braucht. Was hat er vom Wechseln einer Hochschule? Wenn es Lebensumstände oder inhaltliche Bedenken sind, sollte er auch geneigt sein, Reibungsverluste hinzunehmen.
Der Wechsel nach dem Bachelor wird durch einige Faktoren erschwert, ist aber prinzipiell möglich und ich habe das auch schon Leute problemlos machen sehen. Das gilt zumindest für Wechsel zwischen Hochschulen gleicher Form; der Wechsel von FH zu Uni _muss_ in meinen Augen aber auch schwerer sein, da die Universität ein anderes, theorielastigeres Niveau fährt (oder fahren sollte).
Zu:
a) Die Hochschule muss festlegen, wie viel % eines Studiengangs maximal von außen eingebracht werden dürfen, dies muss in der Prüfungsordnung stehen. Wenn das nicht gemacht wurde, kann alles von extern erbracht werden. Typischerweise frage ich bspw. in Akkreditierungsverfahren nach, wie das geregelt ist, da ja geprüft werden muss ob die Hochschule ein eigenständiges Profil des Studiengangs hat.
c) Nicht jede FH ist rein praxisorientiert und nicht jede Uni hat tatsächlich einen theoretischen Anspruch im Master – ich habe zu viele Studiengänge gesehen wo Inhalte und Ziele brilliant bzw. so bescheiden zusammengestellt waren als dass ich hier noch irgendein Vertrauen auf die klare Profilabgrenzung zwischen Uni und FH habe. Es gibt viele hervorragende FH-Studiengänge (bei Ba/Ma hatten die FHs generell weniger Probleme als Unis mit der Umstellung und daraus folgend meist besser konzipierte Studiengänge) und leider noch viel mehr bescheidene Uni-Studiengänge. Eine Verallgemeinerung ist daher denke ich nicht zielführend, am Ende kommt es auf die individuelle Fähigkeit des einzelnen Studierenden an. Aus diesem Grund sollte man die Hürden abbauen und in Kauf nehmen. Es ist schlimmer für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands wenn wir Menschen Chancen nehmen, nur um eine “Erfolgsquote” hoch zu halten. Wir brauchen jede fähige Person.
d) Es geht nicht um Vorlesungstitel, Inhalte & Co – es geht einzig um die Vermittelten Qualifikationen. Wenn man ehrlich ist bleibt von den meisten Vorlesungen ja kaum mehr hängen als die Fähigkeit die relevante Literatur wiederzufinden um die Details nachschlagen zu können.
Zuletzt zum Profil der Uni: Diese soll kein theorielastiges Studium anbieten sondern primär ein stärker forschungsorientiertes und abstrahiertes Studium anbieten. Ob dafür die Vermittlung von Theorie im Vordergrung stehen muss mag ich stark anzweifeln, was bringt es alle möglichen Definitionen auswendig zu können wenn der Transfer in die Umsetzung dieses Wissens in neue Erkenntnisse, Produkte und Lösungen auf der Strecke bleibt?
Für mich liegt der Unterschied zwischen Uni und FH darin, dass die Universität ein Studium anbieten soll, das breite Grundlagen für ein Gebiet vermittelt und dem Studierenden eine Vielzahl an Möglichkeiten eröffnet. Mit diesen ausgestattet muss der Student dann aber im Job erst noch die eigentlichen Fertigkeiten für seine täglichen Aufgaben erlernen. Die FH hingegen vermittelt anwendungsnäheres Wissen, mit dem der Berufseinstieg vereinfacht wird, ein späterer Wechsel aber schwerer ist, da die Ausbildung auf spezifische Berufsbilder ausgerichtet war.
ad a) Interessant, das war mir nicht bewusst. Muss mal nachhaken, wie das bei uns geregelt ist.
ad c) Ich habe nicht die Qualität der Studiengänge verglichen, sondern ihre Ziele. Universität baut (typischerweise) Forscher, Fachhochschule Arbeiter. Das ist pauschal und plump, ja, aber über den Daumen habe ich das bisher so verstanden. Ich stimme dir zu: wir brauchen jede fähige Person. Aber jede Person sollte die Ausbildung bekommen, die für sie geeignet ist. Mehr Leute in Universitätsstudiengänge zu pressen, deren Ziele nicht auf sie passen und deren Profil sie überfordert (das sehe ich übrigens täglich), ist nicht das Mittel der Wahl.
ad d) Ich sehe nicht, wie eine einzelne Vorlesung “Qualifikationen” vermittelt. In der Regel entsteht erst später im Studium durch Zusammhänge und Anwendung Qualifikation. Vorher ist da nur, wenn überhaupt, etwas Wissen.
ad Rest: Ich glaube, wir haben unterschiedliche Begriffe von Theorie. Wissen und Theorie sind verschiedene Dinge; frag mal Mathematiker oder theoretische Physiker und Informatiker. Wissen häufen meiner Erfahrung nach eher (Uni)Praktiker an; je theoretischer, desto mehr liegt der Fokus auf Denkschule. Wird man noch praktischer, werden irgendwann konkrete für die Wirtschaft relevanten Fähigkeiten/Tools vermittelt. Das ist das, was in meinen Augen in den Aufgabenbereich der Fachhochschulen fällt. Ich weiß, die Grenzen sind da in den Ingenieurswissenschaften (also auch Teilen der Informatik) fließender als in den Naturwissenschaften und Mathematik, aber vergiss letztere bitte nicht!