Wie funktioniert die verfasste Studierendenschaft?
Posted by: Jan Olbrecht in universityTeil 1: Das Studierendenparlament
Geschichte der Studierendenschaft
Die verfasste Studierendenschaft ist die Gesamtheit aller Studierenden einer Hochschule. Geschichtlich geht sie in ihrer heutigen Form direkt zurück auf die Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg, wo in Westdeutschland die Alliierten ihre Einführung förderten.
Deren Absicht war es, der studentischen Jugend demokratische Grundprinzipien über die Einrichtung entsprechender Strukturen in den Studierendenschaften zu vermitteln. So wurde die Trennung zwischen einem beschlussfassenden Organ (dem Studierendenparlament) und einem ausführenden Organ (dem Allgemeinen Studierendenausschuss) beschlossen, wie sie in fast allen westdeutschen Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg, wo die verfasste Studierendenschaft nach Studentenprotesten in den 1970er Jahren abgeschafft wurde) vorzufinden ist.
Gemeinsam ist allen verfassten Studierendenschaften der Status als (Teil-)Körperschaft öffentlichen Rechts, wodurch ihnen Kompetenzen wie die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags übergeben wurde, sowie die Definition ihrer Aufgaben ehemals über das Hochschulrahmengesetz, heute hauptsächlich über die Landeshochschulgesetze.
Das StuPa
Die Arbeitsteilung zwischen Exekutive (AStA) und Legislative (StuPa) entspricht allgemein dem Verhältnis zwischen Bundesregierung und Bundestag. Und ja, das Studierendenparlament *ist* ein gesetzgebendes Organ, seine Beschlüsse haben für alle Studierenden der Hochschule Gesetzescharakter, solange sie keinen übergeordneten Gesetzen widersprechen. Insbesondere die Referenten des AStA sind als Angestellte der Studierendenschaft an die Umsetzung der Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden und müssen diese in ihrem Amt vertreten, unabhängig von ihrer eigenen persönlichen Meinung.
Analog einem regulärem Parlament müssen Positionen und Beschlüsse durch eine Mehrheit im StuPa getroffen werden, weswegen dort üblicherweise auch Zustände wie in einem regulären Parlamentherrschen: Die Ausrichtung und Stimmungsfestlegung der Studierendenschaft wird durch die Entscheidungen einer Mehrheit der Parlamentarier getroffen, in Abhängigkeit von der Thematik können diese Entscheidungen damit zu langen Debatten und knappen Abstimmungen oder auch zu einstimmigen oder im Konsens getroffenen Übereinstimmungen führen.
Zu den ersten Aufgaben eines neuen Studierendenparlamentes gehört am Anfang einer jeden Legislaturperiode die Aufstellung und Wahl eines neuen AStA. Das Parlament entscheidet darüber, welche Referate und inhaltlichen Themen in seiner Legislaturperiode behandelt werden sollen und besetzt diese Referate dann mit Personen. Üblicherweise geschieht die Wahl von Referenten entlang dem Profil und den Wünschen der tragenden Koalition, die sich im Studierendenparlament gefunden hat und eine Mehrheit bilden konnte. Oft ist es so, dass die Spitzenkandidaten der Listen, die für das StuPa kandidieren, für bestimmte Positionen im AStA gewählt werden wollen und somit eine Mehrheit für sich im Parlament vereinigen wollen.
Leider ist dies nicht so an der TU Kaiserslautern, wo es äußerst selten vorkam, dass Listen spezifische Personen ins Studierendenparlament wählen wollten und noch seltener, dass Kandidaten für das Parlament die Bereitschaft gehabt hätten, ausführende Tätigkeiten und Verantwortung im AStA zu übernehmen.
Analog jedem anderen Parlament ist es aber auch an der TU Kaiserslautern der Fall, dass sich Mehrheiten verschieben können und damit Änderungen in der Struktur und personellen Besetzung des AStA entstehen. Üblicherweise geschieht dies im Rahmen von Wahlen, teilweise, wenn es nur sehr knappe Mehrheiten gibt allerdings auch schon durch die Meinungsänderung eines einzigen Parlamentariers. Die Auswirkungen solcher Mehrheitsverschiebungen sind in den letzten Wochen an der TU Kaiserslautern sichtbar geworden und zeigen die Notwendigkeit auf, stabile Koalitionen mit entsprechenden Mehrheiten zu bilden.
Funktionsweise des parlamentarischen Systems
Im parlamentarischen System geht es um Mehrheiten und formale Vorgehensweisen, die durch Gesetze, Satzungen und die Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt sind. Das Studierendenparlament ist beschlussfähig, wenn mindestens 9 der 17 stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Die stabilste Form der Meinungsbildung im Parlament ist die eines einstimmigen Beschlusses, gefolgt vom Konsens-Beschluss (d.h. keine Gegenstimmen). Diese treten bei komplexen Themen vergleichsweise selten auf. An der TU Kaiserslautern sind zusätzlich die absolute qualifizierte Mehrheit (mindestens 50% +1 der stimmberechtigten Mitglieder des Parlaments, d.h. 9 Stimmen), die absolute Mehrheit (eine Mehrheit der anwesenden Parlamentarier) sowie die einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen)definiert.
Die absolute qualifizierte Mehrheit ist lediglich für die Einrichtung von Referaten im AStA und Personenwahlen notwendig; die absolute Mehrheit lediglich für Abstimmungen zum Haushalt, Hauptanträgen und zur Verabschiedung der Tagesordnung. Sämtliche anderen Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Ein ideales Parlament müsste mit diesen Bestimmungen faktisch alle seine Entscheidungen mit einer absolut qualifizierten Mehrheit verabschieden die Realität hingegen sieht anders aus. Aus mangelnder Vorbereitung,Indifferenz, neutraler Einstellung oder mangelnder Fraktionsdisziplin der Parlamentarier finden sich fast immer Stimmen der Enthaltung, durch die eine klare Entscheidungsfindung zu komplexen Themen fast nie möglich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass fast nie das vollständige Parlament anwesend ist und in Teilen sogar knapp an der Beschlussfähigkeit gekratzt wird. Viele Beschlüsse werden damit oft nur mit knappen Mehrheiten beschlossen, die bei kompletter Anwesenheit evtl. nicht zustande gekommen wäre. Es liegt damit in der Verantwortung eines jeden Parlamentariers den Sitzungen beizuwohnen und im Zweifelsfall verlorene Abstimmungen zu akzeptieren.
Parlamentarische Taktik
Für die Minderheitenmeinungen im Parlament (oft auch bekannt als Opposition) ergibt eine solche Konstellation aber auch neuen Spielraum: Sie ermöglicht die Erreichung einer Sperrminorität. Unter einer Sperrminorität ist eine Zusammenstellung der Stimmenzahl im Parlament zu verstehen, bei der eine Minderheit durch Verweigerung ihrer Zustimmung einen Beschluss verhindern kann. Dies ist insbesondere bei Beschlussfassungen,die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, möglich, wurde in der Geschichte des Studierendenparlaments der TU Kaiserslautern aber auch schon angewandt, indem einzelne oder mehrere Listen gemeinsam durch geschlossenes Verlassen des Sitzungssaals dem Parlament das notwendige Quorum zur Beschlussfassung entzogen. Ein solches Vorgehen ist als letztes Mittel und sozusagen als Notbremse zu betrachten, wenn keine Übereinstimmung zustande kommen konnte und Parlamentarier aus Überzeugung in Opposition zu einer Entscheidung es in Kauf nehmen, dass für den restlichen Sitzungstag keine Entscheidungen mehr getroffen werden können und die Geschäfte des Parlaments somit empfindlich gestört werden können.
Der typische Ablauf
Das Studierendenparlament tagt während der Vorlesungszeit üblicherweise alle zwei Wochen am Mittwochabend. In der vorlesungsfreien Zeit werden seine Aufgaben vertreten durch den sogenannten Hauptausschuss, der aus fünf gewählten Mitgliedern des Studierendenparlaments besteht und sämtliche Geschäfte mit Ausnahme von Personenwahlen und Haushaltsfragen übernehmen darf. Er sollte repräsentativ für den Rest des Parlaments zusammengesetzt sein.
Dem Parlament sitzen voran der Präsident, ein Vizepräsident und ein Schriftführer, die gemeinsam das Präsidium stellen und im Falle der Auflösung des Parlaments die Geschäfte des Stupa kommissarisch bis zur Konstituierung eines neu gewählten Parlaments fortführen müssen.
Aufgabe des Präsidenten ist die Einberufung und Leitung der Sitzungen des StuPa sowie der Vollversammlung. Es ist seine Aufgabe, während der Sitzungen die Satzung und Geschäftsordnung auszulegen. Diese Aufgaben kann der Präsident auch dem Vizepräsidenten übergeben, der dann, und im Falle einer Verhinderung des Präsidenten, diese Aufgaben übernehmen muss.
Eine Sitzung des StuPa an der TU Kaiserslautern folgt typischerweise der nachfolgenden Tagesordnungsstruktur:
Begrüßung, Mitteilungen, Festlegung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung, Berichte (bspw. des AStA, der Fachschaften, aus dem akademischen Senat oder dem Verwaltungsrat), Finanzmitteilungen und Finanzanträge, Anträge, Verschiedenes und Verabschiedung. Auf Antrag können weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, wenn diese einen größeren Diskussionsbedarf erfordern. Eine übliche Sitzung benötigt mehrere Stunden, bevor auch nur die Berichte abgeschlossen sind und somit die eigentliche Arbeit des Parlaments beginnen kann die Befassung mit Anträgen und Beschlussvorlagen.
Die Gesamtsitzungsdauer des Parlaments schwankt somit nach Erfahrungswerten zwischen 3 und 14 Stunden, im Mittel sind es ca. 5-6 Stunden.
Teil 2: Der Allgemeine Studierendenausschuss
Jan Olbrecht
Mitglied des Präsidiums (Schriftführer) des 36. StuPa (Liste Binford)
Vizepräsident des 37. StuPa (Liste FSWiWi)Mitglied des 38. StuPa (Liste FSWiWi) bis Nov. 2008
Referent für Hochschulpolitik im AStA des 38. und 39. StuPa (Nov. 2008 bis Nov. 2009)
Übergangsvorsitzender des AStA im November 2009
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